Unsere Kunden genießen:
bis zu 100 % Erstattung der Hauptforderung
keine Grundkosten für Mitgliedschaft oder Kontoführung für laufende Akten
keine langfristige Vertragsbindung
günstige Pauschalen im Negativfall

+ 49 (0) 681 – 387 231 0
Ihr Partner für professionelle Forderungseinzüge

Vorgerichtliche Maßnahmen
Dem Gläubiger erstatten wir 100 % der Hauptforderung, wenn der Schuldner den Gesamtanspruch durch Vollzahlung oder Ratentilgung vorgerichtlich ausgleicht. Die Anrechnung von Zahlungseingängen erfolgt nach § 367 BGB. Im Negativfall ist der Anspruch auf Erstattung der Inkassokosten an Erfüllung statt an die ADVIN Inkassoservice GmbH abgetreten. Auslagen wie beispielsweise Adressermittlung sind durch den Auftraggeber zu erstatten.

Gerichtliche Maßnahmen
Wir erstatten dem Gläubiger 100 % der Hauptforderung, wenn der Schuldner den Gesamtanspruch nach Beantragung von Mahnbescheid und Einleitung der Vollstreckungshandlungen (bis 1. Handlung) ausgleicht. Die Anrechnung von Zahlungseingängen erfolgt nach § 367 BGB.
Im Negativfall ist der Anspruch auf Erstattung der Inkassokosten an Erfüllung statt an die ADVIN Inkassoservice GmbH abgetreten. Auslagen wie beispielsweise Gerichtsgebühr sind durch den Auftraggeber zu erstatten.

Langzeitüberwachung
Zahlreiche Maßnahmen sind notwendig, um Ihren Anspruch bis zu 30 Jahre aufrechtzuerhalten. Um Sie vor Kostenrisiken und Entscheidungen zu bewahren, vereinbaren wir mit Ihnen eine Erfolgsprovision von 50 % der Hauptforderung bei einem erfolgreichen Gesamteinzug. Im Negativfall übernehmen wir das Kostenrisiko, das an Erfüllung statt an die ADVIN Inkassoservice GmbH abgetreten wurde. Die Abrechnung von Zahlungseingängen erfolgt nach § 367 BGB.

Auslandsinkasso
Gemeinsam mit unserem Partnernetzwerk machen wir Ihren Anspruch vor Ort in Landessprache vorgerichtlich geltend. Sie genießen den Vorteil einer geringen Pauschale für unsere gemeinsamen Maßnahmen. Im Erfolgsfall erstatten wir Ihnen bis zu 80 % der Hauptforderung. Die Höhe der Erstattung ist länderabhängig.

Klagevertretung
Unser Kooperationspartner Staab und Kollegen und Spaetgens übernehmen mit Ihrer Zustimmung die Klagevertretung, die von Fachanwälten für alle Rechtsgebiete vorgenommen wird. Zur Höhe der Anwalts- und Gerichtskosten informieren wir Sie im Einzelfall und bewerten bereits im Vorfeld kostenlos die Klageaussichten. Berücksichtigen Sie, dass die Klagekosten gemäß der anwaltlichen Gebührenordnung anfallen und vom Gläubiger bis zur vollständigen Erstattung durch den Schuldner zu tragen sind.

Sondervereinbarungen
Mit zahlreichen Verbänden, wie Physiotherapie, Apotheken, Medizin oder Camping haben wir Rahmenverträge mit Preisvorteilen für Mitglieder.
Ebenso bieten wir spezielle Konditionen für Mengeninkasso, Kleinforderungen oder größere Portfolios titulierter Forderungen. Gerne beraten wir Sie individuell und finden die passende Vereinbarung für Ihren Bedarf.
So sichern Sie Ihr Unternehmen ab
Unsere Zusammenarbeit in 3 Schritten:
Termin vereinbaren
Fragen Sie ein kostenloses Erstgespräch an oder rufen Sie uns direkt an. Wir nehmen uns die Zeit für Sie.
2
Erstgespräch
In der ersten Kontaktaufnahme erörtern wir die Aufgabenstellung und besprechen einen Lösungsansatz bzw. zeigen Ihnen Wege der Zusammenarbeit auf.
3